27. Februar 2026 – Der Landeselternrat Sachsen fordert die Einführung landesweit einheitlicher Bewertungsmaßstäbe in den Jahrgangsstufen 11 und 12 der gymnasialen Oberstufe. Ziel ist eine echte Vergleichbarkeit der Abiturnoten und die Sicherstellung von Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler im Freistaat.
Während die Bewertung der Abiturprüfungen in Sachsen verbindlich geregelt ist und landesweit einheitlich erfolgt, entscheiden Schulen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 bislang eigenständig über ihre Bewertungsmaßstäbe. Die Leistungen dieser Qualifikationsphase fließen jedoch maßgeblich in die Abiturnote ein. Unterschiedliche Bewertungspraktiken führen daher zu erheblichen Abweichungen zwischen Schulen – mit direkten und teils gravierenden Auswirkungen auf die Abschlussnoten.
Für Schülerinnen und Schüler kann dies konkrete Nachteile bedeuten: Wer an einer Schule mit strengeren Maßstäben unterrichtet wird, hat unter Umständen schlechtere Chancen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge, Stipendien oder attraktive Ausbildungsplätze – obwohl die erbrachten Leistungen objektiv vergleichbar sind. Umgekehrt können großzügigere Bewertungsmaßstäbe zu systematischen Vorteilen führen. Damit entscheidet nicht allein die individuelle Leistung über die Abiturnote, sondern auch die Schule, die ein Schüler oder eine Schülerin besucht.
„Es ist den Eltern kaum vermittelbar, dass das Abitur formal vergleichbar sein soll, obwohl ein großer Teil der Note auf Bewertungsgrundlagen beruht, die von Schule zu Schule stark variieren können“, erklärt Frank Poliwoda, Ausschussleiter Gymnasien im Landeselternrat Sachsen. „Wenn identische Leistungen unterschiedlich bewertet werden, entsteht eine Ungleichbehandlung, die reale Zukunftschancen beeinflusst.“
Der Landeselternrat betont, dass es dabei nicht um eine Einschränkung pädagogischer Freiheit geht, sondern um verlässliche und transparente Rahmenbedingungen. „Chancengerechtigkeit endet nicht an der Schultür“, sagt Ronald Lindecke, Vorsitzender des Landeselternrates Sachsen. „Eine Abiturnote darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Einheitliche Bewertungsmaßstäbe würden Vertrauen schaffen – bei Eltern, Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei Hochschulen und Ausbildungsbetrieben.“
Über die Landesebene hinaus sieht der Landeselternrat das Thema auch im größeren bildungspolitischen Kontext. Michael Gerhardt, Mitglied im erweiterten Vorstand des Landeselternrates Sachsen und engagiert im Bundeselternrat, ordnet die Forderung entsprechend ein: „Solange Vorbereitung, Bewertung und Leistungsanforderungen vor dem Abitur nicht vergleichbar sind, bleibt auch ein Zentralabitur nur teilweise gerecht. Wer echte Vergleichbarkeit will, muss die Qualifikationsphase verbindlich regeln.“
Der Landeselternrat Sachsen fordert das Sächsische Staatsministerium für Kultus auf, zeitnah einen verbindlichen und transparenten Bewertungsrahmen für die Jahrgangsstufen 11 und 12 zu entwickeln und umzusetzen.
