Sächsisches Schulgesetz
Das höchste Entscheidungsgremium an Schulen ist die Schulkonferenz, sie ist in Paragraph 43 des Sächsichen Schulegesetzes festgeschrieben. Die Schulkonferenz setzt sich aus allen Beteiligten der jeweiligen Schule paritätisch zusammen – Schulleitung, Lehrer, Schüler, Eltern und Schulträger.
Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken der Beteiligten zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.
Unter anderem bedürfen folgende Beschlüsse der Lehrerkonferenz auch das Einverständnis der Schulkonferenz:
- Wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbes. das Schulprogramm.
- Erlass der Hausordnung.
- Das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen.
- Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze
und einiges mehr.
Hier gelangen Sie zur Schulkonferenzverordnung auf REVOSax.
“Die Eltern haben das Recht und die Aufgabe, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schulefür die Erziehung und Bildung der Schüler erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit. Schule und Eltern unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung.” so heißt es im Paragraph 45 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG).
In den folgenden Paragraphen regelt das Sächsische Schulgesetz die Beteiligung und Mitwirkung von Eltern auf sämtlichen Ebenen:
- § 46 SächsSchulG – Klassenelternversammlung, Klassenelternsprecher
- § 47 SächsSchulG – Elternrat
- § 48 SächsSchulG – Kreiselternrat
- § 49 SächsSchulG – Landeselternrat
- § 63 SächsSchulG – Landesbildungsrat
Weitere Ausführungsbestimmungen der einzelnen Gremien werden in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen des Freistaat Sachsen – kurz: Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) – geregelt.
Elternmitwirkungsverordnung (EMVO)
Aufbauend auf das Sächsische Schulgesetz beschreibt die Elternmitwirkungsverordnung die Aufgaben und Rechte von Elternvertretern näher. Hier finden sich Vorschriften zu Wahlen und Wählbarkeit der Elternvertretern, die Zusammensetzung der Gremien und die Aufgaben, bzw. die Vertretungsebene der einzelnen Gremien.
Die Mitwirkung der Eltern ist in der EMVO in folgende Abschnitte unterteilt:
- Abschnitt 1 §§ 3 bis 11 EMVO – Klassenelternversammlung und Klassenelternsprecher
- Abschnitt 2 §§ 12 bis 15 EMVO – Elternrat
- Abschnitt 3 §§ 16 bis 20 EMVO – Kreiselternrat
- Abschnitt 4 §§ 21 bus 30 EMVO – Landeselternrat
Schulkonferenzverordnung (SchulKonfVO)
Das höchste Entscheidungsgremium an Schulen ist die Schulkonferenz, sie ist in Paragraph 43 des Sächsichen Schulegesetzes festgeschrieben. Die Schulkonferenz setzt sich aus allen Beteiligten der jeweiligen Schule paritätisch zusammen – Schulleitung, Lehrer, Schüler, Eltern und Schulträger.
Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken der Beteiligten zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.
Unter anderem bedürfen folgende Beschlüsse der Lehrerkonferenz auch das Einverständnis der Schulkonferenz:
- Wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbes. das Schulprogramm.
- Erlass der Hausordnung.
- Das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen.
- Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze
und einiges mehr.
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LandesElternRat (LER)
Die Geschäfts- und Wahlordnung
Die Geschäftsordnung des LandesElternRat Sachsen regelt die Bestimmungen hinsichtlich
- seiner Zusammensetzung
- der Zusammensetzung und der Aufgaben des Vorstands/ des erweiterten Vorstands
- die Bildung von Ausschüssen
- der Berufung von Mitgliedern in den LER
- die Mitwirkung im LandesBildungsRat und BundesElternRats sowie weiteren Gremien
- die Zusammenarbeit mit den Kreiselternräten
- die Einberufung von Sitzungen/ Mitgliederversammlungen
- der Beschlussverfahren der Mitgliederversammlungen
Der Wortlaut der aktuell gültigen Geschäftsordnung des LER Sachsen.
Die Wahlordnung des LandesElternRat Sachsen regelt die Bestimmungen hinsichtlich
- seiner gewählten Mitglieder
- Stimmrecht und Verfahren inder Mitgliederversammlung
- Durchführung der Wahlen
- Wahlanfechtung
Der Wortlaut der aktuell gültigen Wahlordnung des LER Sachsen.
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