Notbetreuung – Antwort des Sächsischen Staatsministerium für Kultus

Keine andere Lösung möglich

In unserer Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 hinsichtlich der Regelungen der Notbetreuung ab 14. Dezember 2020, haben wir auf den dringenden Anpassungsbedarf hingewiesen. Leider erhielten wir auf dem Postweg erst in dieser Woche (Posteingang 7. Januar 2021) die Antwort des Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK). In dieser wies das SMK auf die ernste Lage hin. Um einen weiteren Anstieg der Krankheits- und Todesfälle zu verhindern, ist keine andere Lösung möglich. Für die getroffenen restriktiven Regelungen, bat das SMK um Verständnis. Der erweiterte Vorstand des LER bedauert die Regelung in der vorliegenden Form sehr. Nach aktueller Information soll diese voraussichtlich bis zum 7. Februar 2021 gültig sein.