Der Kinderschutzbund Sachsen fordert gemeinsam mit dem LandesElternRat Sachsen (LER) die gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten im Sächsischen Schulgesetz. So kann sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in einem sicheren Umfeld lernen, sicher aufwachsen können und dass Fachkräfte an Schulen die notwendige Unterstützung und Schulung erhalten, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Schutzkonzepte sind von entscheidender Bedeutung, um sichere Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und Übergriffe sowie Missbrauch zu verhindern und asymmetrische Machtkonstellationen auszubalancieren. Trotz ihrer wichtigen Rolle sind Schutzkonzepte an Schulen in Sachsen bisher nicht gesetzlich verankert – im Gegensatz zu bereits acht anderen Bundesländern in Deutschland.
Gemeinsam fordert der LandesElternRat Sachsen und der Kinderschutzbund Sachsen:
- Eine verpflichtende Implementierung von Schutzkonzepten in das Sächsische Schulgesetz: Politik muss ihrer Verantwortung nachkommen und die gesetzliche Verankerung für Schulen sicherstellen.
- Die Schaffung von gelingenden Rahmenbedingungen: Schulen benötigen klare Vorgaben und Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten.
- Die Bereitstellung von Ressourcen: Finanzielle Mittel und zeitliche Kapazitäten müssen für den Schutzkonzeptprozess an Schulen zur Verfügung gestellt werden.
- Eine externe Beratung und Prozessbegleitung: Die gesetzliche Verankerung externer Beratung bei der Erstellung von Schutzkonzepten ist essenziell, um einen Blick von außen auf das System Schule zu gewährleisten.
Ein umfassendes Schutzkonzept an Schulen ist mehr als nur eine Präventionsmaßnahme. Es schafft eine Kultur des Respekts und der Toleranz, stärkt das Vertrauen in die Schule und fördert das Wohlbefinden der jungen Menschen und des Lehrpersonals. Schutzkonzepte ermöglichen es allen Beteiligten, frühzeitig auf mögliche Gefährdungssituationen zu reagieren und bieten klare Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen.
Silke Brewig-Lange (Kinderschutzbund) Sachsen: „Es ist unverständlich, warum die verpflichtende Implementierung von Schutzkonzepten in Schulen in Sachsen noch immer nicht im Sächsischen Schulgesetz festgeschrieben ist. Schulen tragen eine besondere Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Ein gelebtes Schutzkonzept stellt sicher, dass diese Verantwortung auch tatsächlich wahrgenommen wird. Regelmäßige Fortbildungen stärken nicht nur die Kompetenz und Sicherheit in der pädagogischen Praxis, sondern auch das Vertrauen in die Integrität der Fachkräfte.“