Kinderbetreuung bei Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Liebe Eltern,

bei Schul- oder Hortschließungen noch eine Regelung, die hierfür auch Krankschreibungen erlauben.

Diese Regelung hilft leider nicht allen, sie gilt für angestellte Eltern.

Nähere Infos unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-einschraenkungen-im-schul-und-kitabetrieb-164594

der LER