Wahlen

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Grundlagen

Normenhierarchie Ordnung der Rechtsquellen nach Verbindlichkeit

Aufbau der Elternvertretung nach Elternmitwirkungsverordnung (EMVO)

Klassenelternsprecher

Jede Klasse einer Schule wählt einen Klassenelternsprecher und Stellvertreter
spätestens bis 11.09.2026

•Gewählt wird für 1 Schuljahr 2026/2027 (17.08.2026-09.07.2027) oder bei Zustimmung der einfachen Mehrheit für 2 Schuljahre (2026/2027 und 2027/2028, also 17.08.2026-21.07.2028)

Alle Klassenelternsprecher/Stellv. bilden den Elternrat einer Schule.

Elternrat (ER)

Jeder Elternrat wählt einen Vorsitzenden und Stellvertreter
spätestens bis 02.10.2026

•Gewählt wird für 1 Schuljahr 2026/2027 (17.08.2026-09.07.2027) oder bei Zustimmung der einfachen Mehrheit für 2 Schuljahre (2026/2027 und 2027/2028, also 17.08.2026-21.07.2028)

Alle Elternratsvorsitzenden /Stellv. aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eines Kreises/einer kreisfreien Stadt bilden den Kreiselternrat.

Jeder Vorsitzende eines Elternrates kann sich aber auch durch ein anderes Mitglied, das aus der Mitte des Elternrates gewählt wird, im Kreiselternrat vertreten lassen.

Besteht an den Schulen in freier Trägerschaft kein gewählter Elternrat,so kann die Schule einen von den Eltern aus ihrer Mitte gewählten Elternvertreter in den Kreiselternrat entsenden.

Kreiselternrat (KER)

Sachsen besteht aus 10 Kreisen und 3 kreisfreien Städten
Jeder Kreiselternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und Stellvertreter

•Gewählt wird für 1 Schuljahr 2026/2027 (17.08.2026-09.07.2027) oder bei Zustimmung der einfachen Mehrheit für 2 Schuljahre (17.08.2026-21.07.2028)

spätestens bis 06.11.2026

Jeder Kreiselternrat wählt 1 Mitglied/1 Stellv. pro Schulart in den Landeselternrat
(Gymnasium, Oberschule/Oberschule+, Grundschule, Förderschule, Schule in freier Trägerschaft, berufsbildende Schule)

•Gewählt wird für 2 Schuljahre (2026/2027 und 2027/2028, also 17.08.2026-21.07.2028)

spätestens bis 11.12.2026

•i.R. legen die Kreiselternräte die Wahl für den KER Vorsitz/Stellv. mit der Wahl der LER-Mitglieder zusammen (eine Veranstaltung)

Landeselternrat (LER)

Der LER besteht aus den gewählten Vertretern der Kreiselternräte.

Für den Bereich der Schulen in freier Trägerschaft je KER eine Person und eine Stellvertretung sowie für Schulen öffentlicher Trägerschaft je Kreiselternrat eine Person und eine Stellvertretung für Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen/Oberschulen+, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen. Hinzu kommen eine Person und Stellvertretung für Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet.

Der LER wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

•Gewählt wird für 2 Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 (17.08.2026-21.07.2028)

spätestens bis 22.01.2027

Kommunikationsebenen

KlassenelternsprecherLehrer
ElternratLehrer, Schulleitung, Schulträger
KreiselternratSchulleitung, Schulträger, LaSuB, Stadt/Kreis
LandeselternratSMK, andere Ministerien, LaSuB, LBR,
SLpB, BER, Lehrerverbände. GEW

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