9. März 2026 – Die Debatte um eine gesetzliche Altersbegrenzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Frage gesellschaftlicher Verantwortung. Für den Landeselternrat ist klar: Es geht nicht um Technikfeindlichkeit, sondern um wirksamen Schutz junger Menschen vor einer Plattformökonomie, die auf Bindung und Aufmerksamkeit ausgerichtet ist.
Soziale Medien bieten Chancen zur Information, Vernetzung und kreativen Teilhabe. Gleichzeitig zeigen zahlreiche wissenschaftliche Studien, dass übermäßiger und unregulierter Social-Media-Konsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken und suchähnlichem Verhalten verbunden ist – darunter Depressionen, Angststörungen, Schlafprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, sozialer Vergleichsdruck und ein verzerrtes Körperwahrnehmungsbild. „Wir erleben diese Entwicklungen nicht abstrakt, sondern täglich in Familien und Schulen“, erklärt Ronald Lindecke vom Landeselternrat. „Kinder sind keine Testobjekte einer digitalen Aufmerksamkeitsökonomie. Wenn algorithmische Systeme stärker wirken als elterliche Regeln, braucht es gesetzliche Leitplanken.“
Auch im schulischen Alltag sind die Folgen deutlich spürbar. Lehrkräfte berichten von sinkender Konzentrationsfähigkeit, wachsender Erschöpfung, psychosozialen Entwicklungsstörungen und zunehmenden Konflikten aus digitalen Räumen. „Diese Probleme bleiben nicht am Smartphone hängen – sie taumeln jeden Morgen mit ins Klassenzimmer“, betont Lindecke weiter. Schule könne Medienkompetenz vermitteln, dürfe aber nicht dauerhaft die Folgen unregulierter Geschäftsmodelle auffangen. Der Landeselternrat unterstützt dabei die Forderung nach einer gesetzlichen Altersbegrenzung bei kommerziellen, suchtfördernden Plattformen für unter 16-Jährige. Diese Maßnahme richtet sich nicht gegen digitale Bildung oder altersgerechte Angebote, sondern gegen Geschäftsmodelle, die systematisch auf Suchtmechanismen, Datenauswertung und Konsum setzen.
„Digitale Teilhabe bleibt wichtig, braucht aber Schutzräume“, ergänzt Mandy Prietzel, Kreiselternrätin von Görlitz. „Freiheit ohne Schutz führt bei Kindern nicht zu Selbstbestimmung, sondern zu Überforderung.“ Eine Altersgrenze muss Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein: transparente Algorithmen, wirksame Altersverifikation, verbindliche Jugendschutzstandards, Sanktionen bei Verstößen und eine regelmäßige Evaluation.
Ziel muss eine sichere, altersgerechte Einführung junger Menschen in digitale Räume sein. Denn Kinderschutz endet nicht an der Zimmertür – und auch nicht am Bildschirm. Der Staat ist gefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern, Schulen und Kinder nicht allein gelassen werden.