Gesetzlicher Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie – LER Sachsen unterstützt Petition

05. November 2024.  Mit ihrer Petition gegen die strukturelle Diskriminierung von Kindern mit Dyskalkulie fordert eine betroffene Mutter und ausgebildete Dyskalkulietrainerin einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich für Dyskalkulie/ Rechenschwäche in Sachsen.
Der LandesElternRat Sachsen (LER) unterstützt die Ziele der Petition und begleitete Frau Biryukova am 24.10.2024 zu einem Gespräch mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. Wir haben große Unterstützung erfahren und freuen uns, dass die Petition beim Petitionsausschuss im Landtag am 14.11.2024 eingereicht wird.

Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung grundlegender Rechenfertigkeiten bei sonst ganz normaler und guter Begabung. Statistisch ist in jeder Klasse von 25 Kindern mindestens ein Kind betroffen. Dennoch findet die Dyskalkulie in Sachsen nicht die gleiche Anerkennung wie eine Legasthenie. Die fehlende Unterstützung beeinträchtigt die Bildungschancen und verstößt gegen den Anspruch der Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder.

Die WHO erkennt Dyskalkulie als schulische Entwicklungsstörung an. Aktuell haben 7 Bundesländer schulrechtliche Regelungen zur Dyskalkulie. Es gibt etablierte Institute, die eine Dyskalkulie diagnostizieren und Strategien sowie Verfahren zur Unterstützung der betroffenen Kinder bieten. 

Dennoch verweigert das Kultusministerium in Sachsen einen gesetzlich verbindlichen Nachteilsausgleich für Dyskalkulie mit dem Verweis auf eine nicht eindeutige Diagnostik. Der Leidensdruck für die betroffenen Familien bleibt somit enorm. Die Kinder erleben Rückschläge, werden als Matheversager abgestempelt. Die Familien müssen sich in Eigeninitiative auf den teuren Weg der Diagnose und Hilfe begeben und sich rechtfertigen für Unterstützung für ihre Kinder im Unterricht. Dies ist aus unserer Sicht ungerecht, unfair und sollte schnellstens korrigiert werden.

Wir als LandesElternRat Sachsen fordern deshalb:

  • einen gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleich an Schulen ab der ersten Klasse
  • eine gesetzliche Gleichstellung mit der LRS als anerkannte Teilleistungsschwäche
  • Schaffung von Strukturen zur Diagnose, zur Erstellung von Hilfeplänen und zur Unterstützung betroffener Kinder

Wir werden Frau Biryukova weiter unterstützen und fordern die Parteien im sächsischen Landtag auf, sich für das Anliegen einzusetzen.