Mit der heutigen Veröffentlichung des Forderungspapiers ‚Schulsozialarbeit an allen Schulen in Sachsen verwirklichen!‘ schließen sich verschiedene bildungspolitische Vereinigungen zusammen, die einen Ausbau von Schulsozialarbeit an den sächsischen Schulen fordern. Der Landeselternrat Sachsen, die Kreiselternräte Erzgebirge, Görlitz, Bautzen, sächsische Schweiz Osterzgebirge, Dresden, Chemnitz und Leipzig, der Landesschülerrat Sachsen, die Vereinigung der Gymnasialdirektoren Sachsen e.V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V. machen mit diesem Forderungspapier auf die Missstände beim Ausbau der Schulsozialarbeit aufmerksam.
Zurzeit ist gesetzlich ausschließlich die Schulsozialarbeit an den Oberschulen festgeschrieben. Darüber hinaus stagniert der Ausbau von Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen seit Mitte 2019 bei 40%.
Nach der Ansicht der Unterzeichnenden muss bis 2030 die Schulsozialarbeit an allen Schulen mit einer soliden Grundfinanzierung des Schlüssels von einer Vollzeitstelle pro 300 Schüler*innen ausgebaut werden. Schulsozialarbeit leistet einen immens wichtigen Beitrag zur chancengerechten Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Schulsozialarbeit unterstützt Lehrkräfte, hilft Schülerinnen und Schülern in schwierigen Lebenssituationen, ist Anlaufstelle für kleine und große Sorgen und Nöte, hilft bei Konflikten und fördert ein positives Schulklima. Alle Kinder und Jugendlichen stehen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung vor großen Herausforderungen, egal in welcher Schulform.
Der Landeselternrat Sachsen (LER) fordert gemeinsam mit vielen Kreiselternräten in ganz Sachsen seit langem die Schulsozialarbeit an allen Schulen, hat bereits im Dezember eine Pressemitteilung veröffentlicht und diese Forderung in seinem Positionspapier festgeschrieben.Kreiselternräte aus dem ländlichen und städtischen Raum sind sich in ihrer Forderung nach Schulsozialarbeit an allen Schulen einig.
Des Weiteren muss die Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden Schulen gesetzlich verpflichtend verankert werden. Bei der Finanzierung müssen zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit an Schulen mit besonderen Herausforderungen eingeplant werden. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen, aktuelle Herausforderungen mit Kindern mit Flucht- und Migrationserfahrungen, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die zunehmenden sozialen und psychischen Verwerfungen und Belastungen unserer Kinder unterstreichen, dass die Bedeutung von Schulsozialarbeit wichtiger denn je ist.Außerdem müssen unplanmäßige Mehrkosten der Kommunen durch Landesmittel ausgeglichen werden, um dauerhafte Planungssicherheit für Schulsozialarbeit zu ermöglichen.