Mit der neuen Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020 werden die neuen Regelungen ab 20. April 2020 bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt, dass ein normaler Schulbetrieb bis zum 03. Mai 2020 nicht stattfindet. Ausnahmen bilden Abschlussklassen und -jahrgänge der allgemeinbildenden Schulen, berufsbildende Schulen und der Förderschulen (nicht mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). Den Schülerinnen und Schülern soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich nochmal intensiv auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten und diese bestmöglich abzulegen.
Die Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen in den Schulen unterliegen strengen und wichtigen Hygienemaßnahmen, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu vermeiden. Dazu stellen das Staatsministerium für Kultus und die Landesämter für Schule und Bildung den Schulen wiederverdenbare Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Weiterhin sollen Zugangskontrollen (ob Schülerinnen und Schüler respiratorische Symptome zeigen), Belehrungungen und Entzerrungen der Klassen dazu dienen, das Ansteckungsrisiko weiter zu mindern.
In allen Einrichtungen – Grund- und Förderschulen, Kindertageseinrichtungen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege – wird ein Notbetreuungsangebot weiterhin, wenn auch in etwas erweiterter Form zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen erfahren Sie in einem separaten Beitrag.