Ab Heute tritt eine neue Allgemeinverfügung mit weiteren einschränkenden Maßnahmen in Kraft. Insbesondere wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Bezüglich der Verteilung von weiteren Lern- und Arbeitsmaterialien hat das sächsische Staatsministerium für Kultus den Schulleitern folgende Hinweise gegeben:
- Lehrkräfte können Lernmaterialien weiterhin im notwendigen Umfang an Schülerinnen und Schüler verteilen, weil dies zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten gehört (Ziffer 2.2. der Allgemeinverfügung)
- Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern dürfen hingegen die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben, bzw. zu verteilen.
Das sächsische Staatsministerium für Kultus bittet weiter, nach Möglichkeit umfassend auf digitale Lernmöglichkeiten zu setzen und diese zu nutzen.