Öffnung der Schulen für Abschlussklassen

Das sächsische Kabinett hat heute entschieden, dass die Abiturprüfungen an den allgemeinsbildenden und beruflichen Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft, unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes, zu den geplanten Terminen ab dem 22. April 2020 stattfinden.

Gleichzeitig wurde die Entscheidung getroffen, ab dem 20. April 2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen zu öffnen.

Konsultationen werden ab dem 20.04.2020 ermöglicht und schulintern abgestimmt. Weiterhin wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob sie an dem regulären Prüfungstermin oder dem Termin zur Nachprüfung, ab dem 13. Mai 2020 teilnehmen möchten. Hierzu ist kein besonderer Nachweis nötig, jedoch ist, in diesem Fall, der Prüfungstermin der Nachprüfung verpflichtend. Wer wiederum aus wichtigem Grund am Nachtermin gehindert ist – ärztliches Attest erforderlich – dem wird ein weiterer Prüfungstermin noch vor den Sommerferien ermöglicht.

Für die Schülerinnen und Schüler zum Haupt- oder Realschulabschluss, sowie im berufsbildenden Bereich, wird die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.

Die Allgemeinverfügung wird dahingehend geändert, dass der Unterricht in den Abschlussjahrgängen und eine Durchführung von Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen möglich wird. Insbesondere wird dabei berücksichtigt, dass sowohl für den Unterricht in den Abschlussjahrgängen als auch für Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung das gesamte Schulgebäude genutzt werden kann und sich nur die betreffenden Schüler, Lehrer und sonstiges erforderliches Personal in diesem Zeitraum im Schulgebäude aufhalten darf. Das Unterrichts- und Prüfungsgeschehen kann unter diesen Bedingungen räumlich so entzerrt werden, dass Infektionen nach menschlichem Ermessen weitestgehend vermieden werden können

Weitere Informationen sind im SMK-Blog enthalten.