Dr. Steffen Kutter, Prof. Anke Langner, Jörg Hrdlika,
Ronald Lindecke, Alexander Ziegler, Jolyn Schenderlein
Forderungspapier
Dresden, 2. April 2025 – Die Schulbildung im Freistaat Sachsen kann nur durch die kontinuierliche Absicherung der Bildungsfinanzierung und damit der Ausklammerung von der Schuldenbremse und jeglichen Haushaltssperren erfolgen – diese Gesetzesänderung fordern wir von den Sächsischen Volksvertretern ein.
Vor dem Hintergrund von mindestens 1.400 fehlenden Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen ist die Sicherstellung des Rechts auf Bildung gemäß Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [1] sowie das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlicher Bildung gemäß Artikel 29 der sächsischen Verfassung [2] akut gefährdet. Mit Unterrichtsausfällen bis zu 37% im Schuljahresmittel im Schuljahr 2023/24 an sächsischen Oberschulen [3], [4] kann das sächsische Bildungssystem trotz des hohen persönlichen Einsatzes vieler Lehrerinnen und Lehrer den qualitativen und quantitativen Anforderungen an eine gute Bildung insbesondere im ländlichen Raum nicht mehr genügen. Erste kurzfristige Indikatoren zeigen, dass wir aktuell eine bildungsbenachteiligte Generation heranziehen, deren Qualifikationsniveau trotz des steigenden gesamtgesellschaftlichen Wohlstands hinter dem der Elterngeneration zurückbleiben wird, auch weil ein Aufholen des in den Corona-Jahren aufgebauten Bildungsdefizits [5], [6] nicht angegangen werden kann. Die Rückmeldungen aus Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen über die Eingangsqualifikationen der Schulabsolventen, insbesondere in den Grundlagen Lesen und Verstehen, strukturiertes Schreiben sowie Mathematik konterkarieren den eingeschlagenen wirtschaftlichen Weg Sachsens als High-Tech-Standort.
Da der Personalbedarf an Lehrerinnen und Lehrern mit grundständig ausgebildetem Personal absehbar deutschlandweit nicht zu decken ist, werden zahlreiche Kompromisse wie der dauerhafte Einsatz von Quer- und Seiteneinsteigern, teilweise ohne jegliche pädagogische Vorqualifikation, die Gewinnung von Lehrkräften im Ruhestand bis hin zum Einsatz von noch in Ausbildung befindlichen Lehrkräften eingegangen und mit hohem Mehraufwand sowohl auf Seiten der Schulen als auch der Aushilfslehrkräfte und Mentoren gestemmt.
Besonders hervorzuheben ist dabei auch das Engagement der Schulleiterinnen und Schulleiter bei der direkten Personalgewinnung, insbesondere zur Kompensation von kurzfristigen Ausfällen im Schuljahr. Umso schwerer wiegen daher die negativen Folgen durch das Verprellen des äußerst knappen zusätzlichen Fachpersonals durch das Aussetzen der Verlängerung von Arbeitsverträgen (z.B. Schulassistenten) sowie von Neuabschlüssen bei Vertretungskräften auf Basis des individuellen Schulbudgets infolge der Haushaltssperre bzw. Finanzierungsengpässen. Um hochqualifizierte Fachkräfte (z.B. Biologen, Chemiker, Physiker, Fachdolmetscher, Ingenieure für Mathe / Technik / Physik) zumindest aushilfsweise an die Schulen zu bringen, ist zudem eine wettbewerbsfähige Entlohnung sicherzustellen. Zudem muss das begrenzt verfügbare pädagogische Fachpersonal mit absoluter Priorität für die Abdeckung des Unterrichts zum Einsatz kommen. Für Beschaffung, Bilanzierungs- und Organisationsaufgaben sind Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten und für die Wartung der IT entsprechende Techniker die effektivere und auch kostengünstigere Besetzung (E9-E11 anstatt E13-A15). Andererseits sind die bereits getätigten hohen Investitionen in Schul-IT (Laptops, digitale Tafeln, WLAN, Lernplattformen) absehbar verloren, wenn eine adäquate Nutzung (Schulungen) sowie Wartung und Instandhaltung aus Finanzgründen nicht langfristig und kontinuierlich sichergestellt sind.
Selbst bei rein wirtschaftlicher Betrachtung unter Vernachlässigung des ethischen und rechtlichen Aspektes von Bildung ist selbst die schuldenbasierte Finanzierung von Bildung langfristig für Sachsen gewinnbringend, solange die entsprechenden Kreditzinsen zur Refinanzierung kleiner der zu erwartenden Bildungsrendite sind. Mit einer kontinuierlich für Deutschland nachgewiesenen Bildungsrendite von etwa 10% [5], [6] und einem aktuellen Leitzins von 2,5% [7] ist damit selbst eine komplett schuldenfinanzierte Bildung im Sinne zukünftiger Generationen absolut verantwortbar. Diesen zukünftigen Generationen sollten auch die 2013 beschlossenen Änderung der Sächsischen Verfassung mit Einführung der Schuldenbremse in Artikel 95 dienen, mit der hehren Absicht, die zukünftigen Generationen vor einem „Schuldenrucksack“ zu schützen. Mit 2.309 €/Einwohner (Stand 30.09.2024) besitzt der Freistaat Sachsen die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller deutschen Bundesländer [8]. Auch vor diesem Hintergrund ist es absolut vertretbar und im Interesse der zukünftigen Generationen, die Finanzierung der Bildung sowohl von der Schuldenbremse als auch jeglichen Haushaltssperren auszunehmen und Sachsen damit bildungs- und generationengerecht für die Zukunft als Hochtechnologiestandort auszurichten – eine bedingungslose Austeritätspolitik ist hier moralisch, sozial und ökonomisch begründet der falsche Weg in die Zukunft!
Es zeichnen: Thomas Brewig, Annika Wurlitzer, Heiko Winkler, Dana Book, Daniel Loth, Alina Schellig, Mandy Prietzel, Tobias Groß, Anne Kosterlitzky, Kristin Seipelt
[1] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 14 – Recht auf Bildung
[2] Sächsische Verfassung, Artikel 29 – Ausbildungs- und Bildungsfreiheit
[4] Datenbank Unterrichtsausfall des FS Sachsen
[10] Statistisches Bundesamt: Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushaltes