Was ist der LandesElternRat Sachsen?
Der Landeselternrat Sachsen ist die gesetzliche Vertretung der Eltern aus Sachsen. Wir vertreten die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und beraten die oberste Schulaufsichtsbehörde in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens. Ebenfalls unterbreiten wir Vorschläge und Anregungen, um Schule und Bildung weiter zu verbessern.
Der Landeselternrat Sachsen setzt sich aus den gewählten Vertretern der 13 sächsischen Kreiselternräte zusammen. Hinzu kommen ein gewählter Vertreter der Eltern von Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet. So umfasst der Landeselternrat Sachsen bis zu 79 Mitglieder.
Die Mitwirkung der Eltern im Landeselternrat Sachsen ist unter Abschnitt 2 im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG), in den §§ 47 bis 49 festgeschrieben.
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